Artur Wenker
Leiter der Geschäftsstelle
Schuldner- und Insolvenzberatung
Telefon: 0 59 21 / 85 86 - 13
E-Mail: awenker@caritas-os.de
Hans-Jürgen Aasman
Schuldner- und Insolvenzberatung
Telefon: 0 59 21 / 85 86 - 32
E-Mail: hjaasman@caritas-os.de
Hier finden Sie Adressen weiterer Schuldnerberatungsstellen
Beratung für Menschen mit Schulden
Foto: M. Löning
Durch den Verlust des Arbeitsplatzes, durch Trennung, Scheidung, Krankheit oder einfach Überforderung geraten viele Menschen
in eine Situation, in der die finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können.
Es folgt das gerichtliche Mahnverfahren und irgendwann steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Und Sie wissen nicht, wie
es weiter gehen soll. Oftmals sind Sie aber nur scheinbar in einer ausweglosen Situation.
Wichtig dabei ist: Warten Sie nicht! Denn eine frühzeitige Schuldnerberatung kann langfristige Probleme vermeiden.
Die Schuldnerberatung des Caritasverbandes für den Landkreis Grafschaft Bentheim bietet Hilfe bei finanziellen, materiellen, rechtlichen und sozialen Problemen. Die Beratung bezieht die jeweilige soziale und psychische Lebenssituation ein. Das soziale Umfeld sowie die Stärken eines jeden Einzelnen werden berücksichtigt.
Unser Service:
- Kostenlose und diskrete Beratung.
- Gespräche über Hintergründe der Überschuldung sowie der familiären und beruflichen Situation.
- Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltes.
- Existenzsicherung.
- Überprüfung gesetzlicher Sozialleistungsansprüche.
- Gemeinsame Überlegungen zu Einsparmöglichkeiten und neuen Einnahmequellen.
- Überprüfung der Gläubigerforderungen.
- Abwehr drohender Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
- Gläubigerverhandlungen über realistische Rückzahlungsmöglichkeiten.
- Beratung bei schuldenbedingten sozialen Folgeproblemen.
- Beratung und Begleitung im Verbraucherinsolvenzverfahren.
Wir unterstützen Sie dabei, die Überschuldungssituation abzubauen oder schuldenfrei zu werden, damit Sie wieder die Möglichkeit
bekommen, ein normales Leben zu führen.
Die Beratung steht jedem offen, unabhängig beispielsweise von Religion oder Staatsangehörigkeit.
Voraussetzungen sind:
- Ihre Bereitschaft, offen über Ihre privaten Finanzen zu reden.
- Sich mit dem eigenen Ausgabe- und Konsumverhalten auseinander zu setzen.
- Keine neuen Schuldverpflichtungen einzugehen.
Existenzsicherung
zur Schuldenregulierung
Foto: Thorben Wengert
Häufig kommen Schuldner erst, wenn es bereits brennt, beispielsweise bei Wohnungskündigung, Energiesperre oder Kontopfändung.
Die Sozialberatung für Schuldner hilft, Wohnung und Energielieferung zu erhalten. Sie unterstützt bei der Abwendung von Kontopfändungen.
Die Abklärung sozialrechtlicher Ansprüche, Interventionen bei Gläubigern oder / und das Einlegen von rechtlichen Mitteln werden
kurzfristig abgewogen und entsprechend vorgenommen, oder entsprechende Anträge werden vom Klienten gestellt (zum Beispiel
Hilfen zum Lebensunterhalt, Vermeidung von Kontopfändungen, Pfändungsschutz).
Schuldnerberatung
Die Sozialberatung für Schuldner berät und begleitet den Klienten bei seiner Schuldenregulierung, aber wir übernehmen keine
Zahlungen oder vergeben selbst Darlehen.
Gemeinsam werden Perspektiven zur Schuldenregulierung entwickelt. Steht ein einsetzbares oder pfändbares Einkommen oder Vermögen
zur Verfügung, werden angemessene Tilgungspläne erarbeitet. Ziele können sein: Ratenzahlungsvereinbarungen, vollständiger
oder teilweiser Verzicht auf Forderungen sowie Kombinationen aus diesen Möglichkeiten. Steht kein Einkommen zur Verfügung,
beziehungsweise ist dieses am Rande des Existenzminimums, können die Ziele eine Stundung oder Forderungsverzicht sein.
In Fällen, wo keine Entschuldung erwartet werden kann, ist eine Ermutigung zum Leben mit den Schulden das Ziel. Die Vermittlung
von Perspektiven und Zukunftszielen soll dem Klienten ein Leben auf "eigenen Füßen" bieten.
Insolvenzverfahren
Mit Hilfe eines Insolvenzverfahrens können redliche Schuldner ein geregeltes Verfahren zur Restschuldbefreiung in Anspruch
nehmen.
Im Vordergrund steht zunächst der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit allen Gläubigern. Scheitert dieser Versuch
muss der Schuldner sechs Jahre lang über einen Treuhänder an alle Gläubigern gleichzeitig und in Quoten zu den Verbindlichkeiten
den pfändbaren Teil seines Einkommens und Vermögens abführen. Das Verfahren ist auch bei nicht vorhandenem Einkommen oder
Vermögen möglich.
Nach Einhaltung einiger Verpflichtungen (unter anderem eine angemessene Arbeit auszuüben oder sich intensiv um eine solche
zu bemühen) wird vom Insolvenzgericht eine Restschuldbefreiung erteilt.

